Bewerbungen nach altem Recht nehmen wir nicht mehr entgegen. Ausgenommen sind Bewerbungen von nach altem Recht bereits approbierten Ärzt:innen oder Psychotherapeut:innen.
Vielen Dank für Ihr Interesse am IPR.
Wir nehmen keine Bewerbungen zur Ausbildung nach altem Recht mehr entgegen. Ausgenommen sind nach altem Recht approbierte Ärzt:innen oder Psychotherapeut:innen. Diese können sich für verschiedene Weiterbildungen nach altem Recht bewerben.
Sobald die Aufnahme von Bewerbungen nach neuem Recht möglich ist, kommunizieren wir dies hier auf der Website.
Eine Anmeldung vorher ist nicht möglich.
Wir erstellen keine Warteliste.
Informieren Sie sich daher regelmäßig auf der Website und bewerben sich, sobald wir aufnehmen können, gerne bei uns.