Gasthörerschaft

Im Fach­ge­biet tä­ti­gen Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen, die an einer Aus­ein­an­der­set­zung mit psy­cho­ana­ly­ti­schem Den­ken und Ver­ste­hen in­ter­es­siert sind, steht die Mög­lich­keit offen, als Gast­hö­re­r:in an den Theo­rie- und Pra­xis­se­mina­ren des Se­mes­ter­pro­gramms und an den Gast­vor­trä­gen in un­se­rem In­sti­tut teil­zu­neh­men. Eine Teil­nah­me an Ka­su­is­tisch Tech­ni­schen Se­mi­na­ren ist als Gast­hö­re­r:in nicht mög­lich. Ein An­trag auf Gast­hö­rer­schaft ist schriftlich an un­se­re Aus­bil­dungs­lei­te­r:in (siehe Ansprechpartner) zu stel­len. Aus dem Antrag sollte die persönliche Motivation und der bisherige beruflichen Werdegang der Antragsteller:in hervorgehen. Eine Genehmigung des Antrages erfolgt durch den Aus- und Weiterbildungsausschuss, der im Laufe des Semesters jeweils am dritten Mittwoch des Monats tagt. Die Se­mes­ter­ge­bühr für eine Gast­hö­rer­schaft be­trägt der­zeit EUR 230,- (50 % der re­gu­lä­ren Se­mes­ter­ge­bühr). Dies schließt auch die Mög­lich­keit einer Nut­zung der Bi­blio­thek mit ein. Eine Teil­nah­me als Gast­hö­re­r:in an Lehr­ver­an­stal­tun­gen kann Ihnen be­schei­nigt wer­den

In­ter­es­sen­t:innen an der Aus- und Wei­ter­bil­dung, die das In­sti­tut und die Durch­füh­rung von Lehr­ver­an­stal­tun­gen im In­sti­tut ken­nen­ler­nen möch­ten, steht dar­über hin­aus die Mög­lich­keit offen, pro­be­wei­se an bis zu drei Se­mi­na­ren teil­zu­neh­men. Auch hier ist eine Teil­nah­me an Ka­su­is­tisch Tech­ni­schen Se­mi­na­ren nicht mög­lich. Der pro­be­wei­se Be­such von drei Lehr­ver­an­stal­tun­gen ist kos­ten­frei. Es wird um Vor­an­mel­dung bei der Aus­bil­dungs­lei­te­rin ge­be­ten. Fer­ner ist vor jedem Gast­be­such das Ein­ver­ständ­nis des:der Do­zen­t:in ein­zu­ho­len.