Häufig gestellt Fragen
Wir veranstalten 1-2 mal im Semester eine Info-Veranstaltung. Die entsprechenden Termine können Sie unserer Homepage entnehmen (s. „Aktuelles“ oder „Semesterprogramm“). Gerne können Sie sich aber auch persönlich an unsere Aus- und Weiterbildungsleiterin (s. Ansprechpartner) wenden. Ebenfalls haben Sie die Möglichkeit, sich mit den KandidatensprecherInnen in Verbindung zu setzen (s. „Ansprechpartner"). Wenn Sie sich persönlich einen Eindruck von unserem Ausbildungsinstitut verschaffen wollen, haben Sie auch die Möglichkeit, an 2-3 Theorieseminaren zu hospitieren. Dafür holen Sie sich bitte zuvor die Zustimmung des jeweiligen Dozenten ein (Mail an ipr@iprkoeln.de).
Die Zulassungsvoraussetzungen sind über das Psychotherapeutengesetz (§5, Abschnitt 2) geregelt. Sie benötigen ein Diplom in Psychologie, das das Fach klinische Psychologie einschließt bzw. einen äquivalenten Masterabschluss. Die Äquivalenz des Masterabschlusses zum Diplom in Psychologie hat die Universität auf einem entsprechenden Vordruck zu bescheinigen.
Wir nehmen noch bis Ende 2025 neue Aus- und Weiterbildungsteilnehmende nach o.g. Zulassungsvoraussetzungen auf. Das Masterzeugnis muss bis spätestens Februar 2026 vorliegen.
Im Prinzip können Sie nach Aufnahme jederzeit in die Ausbildung einsteigen, da unser Seminarangebot sehr umfangreich ist. Es ist jedoch günstig die Ausbildung mit Semesterbeginn Anfang März (SS) oder Anfang September (WS) zu beginnen.
Sie können, wenn abzusehen ist, dass Sie den Masterabschluss in Kürze erreichen werden, mit dem Bewerbungsverfahren beginnen. Planen Sie dafür etwa 8-12 Wochen ein. Eine endgültige Zulassung erfolgt erst mit Nachweis über den Masterabschluss. Die Äquivalenz des Masterabschlusses zum Diplom in Psychologie inklusive klinische Psychologie hat die Universität auf einem entsprechenden Vordruck zu bescheinigen. Eine endgültige Prüfung der „Anerkennung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen“ durch das Landesprüfungsamt NRW kann erst nach der Annahme am Institut stattfinden und ist von Ihnen einzuholen.
Sie fordern in unserem Sekretariat (ipr@iprkoeln.de; 0221 – 276 37 77) die Bewerbungsunterlagen an. Dann vereinbaren Sie mit insgesamt drei Lehranalytiker:innen des IPR jeweils ein Bewerbungsgespräch. Für die Bearbeitung sowie Bewerbungsgespräche fällt eine Gebühr an (siehe Gebührenordnung), die vor Vereinbarung der Gespräche zu zahlen ist. Wenn Sie alle Gespräche geführt haben, kann über Ihre Bewerbung auf der nächsten Sitzung des Aus- und Weiterbildungsausschusses entschieden werden. Dieser tagt jeweils am dritten Mittwoch eines Monats. Über das Ergebnis Ihrer Bewerbung werden Sie dann unmittelbar informiert und können nach Vertragsabschluss zügig mit der Aus- oder Weiterbildung beginnen.
Das staatliche Examen orientiert sich an den Vorgaben und Anforderungen der staatlichen Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten und ist durch das Psychotherapeutengesetz und die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-APrV) geregelt, dem die Ausbildungsinstitute in Ihrem Ausbildungsangebot Rechnung tragen müssen. Das Institutsexamen orientiert sich an den Vorgaben des Dachverbandes der analytischen Ausbildungsinstitute der DGPT (Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie e.V.) und ermöglicht entsprechend die spätere Mitgliedschaft in der DGPT sowie die ordentliche Mitgliedschaft am IPR. Die Anforderungen des Institutsabschlusses liegen insbesondere bezüglich der Anzahl der Lehranalysestunden über denen der vom Psychotherapeutengesetz geforderten Stunden an Selbsterfahrung.
Die analytischen Institute sind in einem Dachverband der „Deutschen Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie e.V.“ DGPT berufspolitisch organisiert und zum fachlichen Austausch z.B. auf einem jährlichen bundesweiten Kongress zusammengeschlossen. In diesem Dachverband sind die weiteren Fachgesellschaften (DPG, DPV, DGAP, DGIP) und die Freien Institute organisiert. Dies bedeutet, dass die Freien Institute keiner speziellen Fachgesellschaft zugeordnet sind und sich damit zu einer offenen Haltung verschiedenen psychoanalytischen Richtungen gegenüber bekennen. Am IPR finden Sie entsprechend Vertreter vieler analytischer Orientierungen und Schulen.
Psychologen können nach ihrem Studium eine Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten absolvieren und qualifizieren sich damit zum Beruf des Psychotherapeuten der seit dem Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes 1999 gesetzlich geschützt ist. Die Ausbildung zum psychologischen Psychotherapeuten ist für Psychologen die Voraussetzung zur Erlangung der Approbation.
Approbierte Psychologen, die z.B. über die Fachkunde in VT oder TP verfügen, können am IPR eine Weiterbildung absolvieren, um eine zusätzliche Fachkunde (TP, AP) zu erwerben.
Approbierte Ärzte können am IPR eine Weiterbildung zum Psychoanalytiker absolvieren oder im Rahmen einer Weiterbildung Bausteine für die fachgebundene Psychotherapie oder den Facharzt in Psychosomatischer Medizin erwerben.
Wir arbeiten vor allem in der vorklinischen Ausbildung eng mit unserem Schwesterinstitut (IPR-AKJP), das zum analytischen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ausbildet zusammen. Sie können also neben der Ausbildung zum analytischen Psychotherapeuten für Erwachsene entsprechende Zusatzqualifikationen erwerben, mit denen Sie die fachliche Befähigung zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen können.
Das IPR hat Kooperationsverträge unter anderem mit den drei Partner-Organisationen AAG, GRAS und IAG. Dort haben Sie die Möglichkeit die notwendige Selbsterfahrung und Theorie zusätzlich zu den Theorieangeboten unseres Semesterprogramms zu erwerben. Ihre gruppenanalytischen Ausbildungsbehandlungen führen Sie dann unter Supervision eines Gruppenlehranalytikers des IPR in der Institutsambulanz durch. Die genauen Modalitäten sind in einem Gruppenweiterbildungsvertrag geregelt. Diesen können Sie als Aus- und Weiterbildungsteilnehmende:r des IPR sowie als Mitglied mit uns abschließen.
Insbesondere die ersten 1-2 Jahre der Ausbildung stellen eine finanzielle Belastung dar, da die praktische Tätigkeit in einer der Kooperationskliniken in der Regel nicht oder kaum vergütet wird und bereits Kosten für die Ausbildung (Semestergebühren, Lehranalyse) anfallen. Berufspolitisch wird hier für die dringend erforderliche Änderung dieses Missstandes gekämpft. Nach Ablegung der Zwischenprüfung und mit Erhalt der erweiterten Behandlungserlaubnis finanziert sich dann die Ausbildung durch die Einnahmen aus Patientenbehandlungen zunehmend selbst. Neben den finanziellen Kosten stellt die intensive Konfrontation mit sich selbst in der Lehranalyse als auch in den Patientenbehandlungen eine Herausforderung und gegebenenfalls auch eine Belastung dar und bietet v.a. die Möglichkeit einer großen persönlichen Bereicherung und Entwicklung.
Das IPR ist ein gemeinnütziger Verein und darf als solcher keine Gewinne erzielen.