Aus- und Weiterbildung für Psycholog:innen zur/zum approbierten Psychologischen Psychotherapeut:in
Das IPR ist eine staatlich anerkannte Ausbildungsstätte gemäß § 6 des Psychotherapeutengesetzes und ein von der Deutschen Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie e.V. (DGPT) anerkanntes psychoanalytisches Institut. Es gelten die Ethik-Leitlinien der DPGT.
Ausbildung zum/zur Psychologischen Psychotherapeut:in:
Wir bilden in der Fachrichtung ,,Psychoanalytisch begründete Verfahren“ zu Psychologischen Psychotherapeuten aus. Diplom-Psychologen (bzw. MA) können zwischen zwei verschiedenen Ausbildungsgängen wählen:
1.) Die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten im Vertiefungsgebiet „tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie“ – die sogenannte „verklammerte“ Ausbildung – über die zwei Fachkunden erworben werden können. (Nähere Informationen unter: Ausbildungsordnung TP + PA)
2.) Die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten im Vertiefungsgebiet „tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie“ (Nähere Informationen unter: Ausbildungsordnung TP)
Beide Ausbildungen sind als fünfjährige berufsbegleitende Ausbildungen konzipiert. In beiden Ausbildungsgängen kann ein staatlicher Abschluss erreicht werden. Sie schließen mit dem staatlichen Examen ab.
Eine detaillierte Unterscheidung von tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie und analytischer Psychotherapie finden Sie hier.
Am IPR werden zwei Ausbildungsgänge angeboten. Die Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeut:in im Vertiefungsgebiet „tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie“ und die Ausbildung im Vertiefungsgebiet „tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie“ (die sogenannte „verklammerte“ Ausbildung), über die zwei Fachkunden erworben werden können.
Der Gesetzgeber sieht vor, dass in beiden Ausbildungsgängen jeweils ein psychiatrisches Praktikum in einer Klinik zu absolvieren ist, mit dem das IPR einen Kooperationsvertrag abgeschlossen hat.
Die Ausbildungen differieren in den Behandlungsformen, die die AbsolventInnen erlernen und nach der staatlichen Prüfung anwenden dürfen. Dies hat zur Folge, dass es neben vielen gemeinsamen Veranstaltungen – vor allem im praktischen Teil der Ausbildung – unterschiedliche Ausbildungsschwerpunkte gibt.
Die Selbsterfahrung (Lehranalyse / Lehrtherapie) ist für beide Ausbildungswege von zentraler Bedeutung. In der Selbsterfahrung erleben die Ausbildungskandidat:innen an sich selbst die Bedeutung unbewusster Prozesse, wie z.B. abgewehrte Konflikte, Fantasien und Wünsche, die sich auch in der therapeutischen Beziehung zum Lehranalytiker:in bzw. Lehrtherapeut:in abbilden. Diese intensive Erfahrung bildet eine wichtige Grundlage für die Identifizierung mit dem jeweiligen Verfahren, die in die eigenen Behandlungen ausstrahlt.
Am IPR kann die Selbsterfahrung in der TP sowohl im analytischen Setting mit mehreren Sitzungen pro Woche (Lehranalyse) und /oder im tiefenpsychologischen Setting mit mindestens einer Stunde pro Woche (Lehrtherapie) absolviert werden. In der Regel begleitet sie die gesamte Ausbildung und muss in der Regel ein Jahr vor Beginn der praktischen Ausbildung begonnen worden sein. Als Lehrtherapie muss die Selbsterfahrung mindestens 150 Sitzungen umfassen.
In der verklammerten Ausbildung findet die Selbsterfahrung in der Regel 3-mal wöchentlich statt. Sie muss auch in der Regel ein Jahr vor Beginn der praktischen Ausbildung begonnen worden sein und soll in einem kontinuierlichen Prozess die Ausbildung begleiten. Ihre Dauer wird zwischen Lehranalytiker:in und Ausbildungskandidat:in festgelegt.
Was die beiden Ausbildungswege außerdem noch unterscheidet, ist die Stundenzahl der mindestens zu absolvierenden Theorieeinheiten (TP: 600h - vs. - Verklammert: 700h) und der durchzuführenden Behandlungsstunden (TP: min. 600h bei min. 6 Behandlungsfällen vs. Verklammert: min. 1000h bei min. 10 Behandlungen). Detailliert nachzulesen ist dies in der jeweiligen Ausbildungsordnung für TP und AP.
Nach Abschluss beider Ausbildungsformen gibt es die Möglichkeit den Institutsabschluss zum/zur Tiefenpsycholog:in/ Psychoanalytiker:in und damit die Mitgliedschaft am IPR zu erwerben. Dafür muss ein schriftlicher Fallbericht erstellt und ein mündlicher Fallvortrag vor den Mitgliedern des Instituts gehalten werden. Der Institutsabschluss berechtigt auch zur Mitgliedschaft in der Deutschen Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (DGPT).
Die Ausbildungsinhalte der einzelnen Semester finden Sie in den beiden Curricula-Übersichten zusammengestellt: Curriculum TP+PA (tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie) Curriculum TP (tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie).
Die Ausbildung findet nach den Vorgaben des Psychotherapeutengesetzes statt.
Nach der staatlichen Prüfung ist für die Absolventen der kombinierten Ausbildung sowie für Absolventen des Ausbildungsganges „tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie“ der Institutsabschluss nach den Richtlinien der DGPT (Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie) möglich. Mit diesem Abschluss erwerben Sie sowohl an unserem Institut als auch bei der DGPT die Möglichkeit zur ordentlichen Mitgliedschaft.
Weiterbildung zum/zur Psychologischen Psychotherapeut:in:
Für bereits approbierte Psychologische Psychotherapeuten bieten wir eine Weiterbildung zum Psychoanalytiker / zur Psychoanalytikerin an. Diese Weiterbildung kann berufsbegleitend in 6 Semestern erworben werden. Die Weiterbildung endet mit dem Erwerb des Fachkundenachweises. Bei Berücksichtigung der Richtlinien der DGPT kann ein Abschlussexamen an unserem Institut abgelegt werden. Dieser Institutsabschluss ermöglicht die Beantragung einer ordentlichen Mitgliedschaft sowohl an unserem Institut als auch bei der DGPT.
Aus- und Weiterbildungskosten: Durch die Einnahmen aus den Ausbildungsbehandlungen gestaltet sich die Aus- bzw. Weiterbildung weitgehend kostenneutral.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Aus- und Weiterbildungsleitung des IPR:
Fachgebietsweiterbildung für die nach neuem Recht approbierten Psychotherapeut:innen:
Die Fachgebietsweiterbildung für die nach neuem Recht (PsychThG 2019) approbierten Psychotherapeut:innen im Rahmen einer hauptberuflichen Anstellung sieht eine mindestens zweijährige Weiterbildung im ambulanten Bereich, eine mindestens zweijährige Weiterbildung im stationären Bereich sowie ein fünftes Weiterbildungsjahr mit Wahloptionen vor.
Das IPR bietet zukünftig im Rahmen dieser Fachgebietsweiterbildung die zwei bis dreijährige Weiterbildung im ambulanten Bereich an. Die ambulante Weiterbildung beinhaltet wieder den Fachkundeerwerb in einem oder mehreren Psychotherapieverfahren. Im IPR wäre es hier möglich, im Rahmen der Fachgebietsweiterbildung die Fachkunde in TP oder kombiniert die Fachkunden in TP und AP zu erwerben. Nähere Details der Fachgebietsweiterbildung finden Sie in der Weiterbildungsordnung für Psychotherapeut:innen der Psychotherapeutenkammer NRW.