Wei­ter­bil­dung zum Psycho­ana­lytiker für Ärz­tin­nen und Ärzte

(einschließlich des Erwerbs der ärztlichen Zusatzbezeichnungen „Psychoanalyse und fachgebundene Psychotherapie“ und von Bausteinen für die Facharztcurricula „Psychosomatik und Psychotherapie und Psychiatrie und Psychotherapie“).

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Das Institut für Psychoanalyse und Psychotherapie im Rheinland e.V. (IPR) bietet Ärztinnen und Ärzten in Teilzeitform eine Weiterbildung zur Psychoanalytik-erin/zum Psychoanalytiker nach den Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie e.V. (DGPT) an, welche die inhaltlichen Voraussetzungen für eine eigenverantwortliche psychoanalytisch begründete Tätigkeit schafft. Das IPR gehört zu den Freien Instituten in der DGPT, es unterliegt somit nicht den Statuten eines weiteren Fachverbandes. Wir meinen, dass wir dadurch offener gegenüber der Vielfalt der Perspektiven in der Psychoanalyse – vor allen im Hinblick auf neuere Entwicklungen – sein können, was uns allerdings zugleich erhöhte Integrationsleistungen abfordert.

Anerkanntes Ausbildungsinstitut

Das IPR ist von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung als psychoanalytisches Ausbildungsinstitut anerkannt. Ausbildende Ärzte des Instituts sind von der Ärztekammer Nordrhein für die Zusatz-Weiterbildung „Psychoanalyse und fach-gebundene Psychotherapie“ befugt. Die Weiterbildung orientiert sich an der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Nordrhein und an den Richtlinien der DGPT.

Mit dem Abschluss der Weiterbildung durch das Institutsexamen können die ordentliche Mitgliedschaft des IPR und der DGPT erworben werden. Es gelten die Ethikleitlinien der DGPT.

Die Weiterbildung gliedert sich in folgende Bestandteile:

a) theoretische Weiterbildung (mind. 240 Stunden für die Zusatzbezeichnung „Psychoanalyse“, 600 Stunden für den DGPT Abschluss).

b) praktische Weiterbildung mit Krankenbehandlung: mindestens 20 supervidierte und dokumentierte Erstinterviews, 600 Stunden unter regelmäßiger Supervision durchgeführte psychoanalytische Psychotherapie. Für den DGPT Abschluss sind 1000 Behandlungsstunden (psychoanalytische und tiefenpsychologische Psychotherapie) nachzuweisen.

c) Selbsterfahrung – Lehranalyse (3 Einzelstunden/wöchentlich ausbildungsbegleitend, mindestens 250 Stunden, in der Regel 400-600 Stunden) Weitere Einzelheiten sind in der Weiterbildungsordnung für Ärzte des IPR nachzulesen.

Das Curriculum der berufsbegleitenden Weiterbildung zum Psychoanalytiker/ zur Psychoanalytikerin wird in 10 Semestern durchlaufen.

Die Weiterbildung kann jeweils zum Semesterbeginn (März oder September) begonnen werden. Weiterbildungsinhalte, die bereits im Rahmen der Facharztausbildung erworben wurden, können nach Absprache mit dem Institut im Rahmen der Weiterbildung anerkannt werden. Andererseits können Bausteine für die Facharztcurricula nach Rücksprache mit dem zur Facharztausbildung ermächtigten Arzt auch im IPR erworben werden.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Koordinator:in der ärztlichen Weiterbildung unter Kontakt